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Amtliche Publikation: Teilrevision Gebührentarif, Inkraftsetzung per 1. Januar 2026
Der Gemeinderat beschloss an seiner Sitzung vom 3. November 2025:
Der teilrevidierte Gebührentarif wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2026 in Kraft.
Der teilrevidierte Gebührentarif ist digital angehängt und kann, während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Urdorf, Präsidialabteilung, Bahnhofstrasse 46, 8902 Urdorf, eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon innert 30 Tagen, schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Urdorf
Zuständige Abteilung: Präsidialabteilung
Zugehörige Objekte
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| 140.11 Gebührentarif der Gemeinde Urdorf mit Korrekturen per 01.01.2026 (PDF, 636.56 kB) | Download | 0 | 140.11 Gebührentarif der Gemeinde Urdorf mit Korrekturen per 01.01.2026 |