Inhalt
Amtliche Publikation: Teilrevision Reglement Videoüberwachung inkl. Anhang, Inkraftsetzung per 2. März 2026
Der Gemeinderat beschloss an seiner Sitzung vom 2. März 2026:
Das teilrevidierte Reglement Videoüberwachung inkl. Anhang wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Die Änderungen treten auf den 2. März 2026 in Kraft.
Das teilrevidierte Reglement Videoüberwachung ist digital angehängt und kann, während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Urdorf, Liegenschaften- und Sportbetriebeabteilung, Bahnhofstrasse 46, 8902 Urdorf, eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon innert 30 Tagen, schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Urdorf
Zuständige Abteilung: Liegenschaften- und Sportbetriebeabteilung
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| 501.1 Reglement Videoüberwachung Entwurf (PDF, 252 kB) | Download | 0 | 501.1 Reglement Videoüberwachung Entwurf |