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Privater Gestaltungsplan "Fadmatt Nord"

Der Gemeinderat hat am 9. Februar 2026 folgendes beschlossen: Der Private Gestaltungsplan "Fadmatt Nord" wird im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG zur kantonalen Vorprüfung, öffentlichen Auflage und Anhörung verabschiedet. Das Dossier besteht aus den folgenden Unterlagen, alle datiert 20. Januar 2026.

  • Vorschriften "Fadmatt Nord"
  • Situationsplan 1:500
  • Erläuternder Bericht (Planungsbericht) nach Art. 47 RPV
  • Städtebaulicher Vertrag

Die Unterlagen liegen während 60 Tagen, von Donnerstag, 12. Februar 2026 bis Montag, 13. April 2026, in der Gemeindeverwaltung (Gemeindehaus A), Planungsabteilung (UG 12), während den regulären Schalteröffnungszeiten öffentlich auf und sind nachstehend unter "Dokumente" abrufbar.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Privaten Gestaltungsplan "Fadmatt Nord" äussern. Einwendungen sind schriftlich bis spätestens am Montag, 13. April 2026 (Poststempel) an den Gemeinderat Urdorf, Bahnhofstrasse 46, 8902 Urdorf, zu richten. Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Es werden nur Einwendungen behandelt, die sich auf Gegenstände der Vorlage beziehen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.

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