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Bewilligung einer Verlosung oder lotterieähnlichen Veranstaltung

Eine Tombolabewilligung wird nur für ein Glücksspiel oder eine Verlosung anlässlich eines Unterhaltungsanlasses oder einer Ausstellung erteilt. Bevor die Bewilligung erteilt ist, dürfen keine öffentlichen Vorbereitungshandlungen, namentlich keine Ankündigungen, erfolgen.

Bewilligungen zur Durchführung einer Tombola erteilt die Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich. Bitte wenden Sie sich für Bewilligungen direkt an diese kantonale Stelle.

Eintägige Lotterien und Tombolas bis zu einer Plansumme von Fr. 20'000.-- sind bewilligungsfrei.

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