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Lärmschutz – Meldung von Veranstaltungen

Wer Veranstaltungen mit einem Schallpegel von über 93 dB(A) durchführt, muss dies der zuständigen Stelle mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich melden. Gleiches gilt für Veranstaltungen, bei denen Laseranlagen zum Einsatz kommen.

Veranstaltungen, die sich ausschliesslich an Jugendliche richten (Schülerdiscos etc.), dürfen nicht lauter als 93 dB(A) sein.

Meldestelle Kanton Zürich

Veranstaltungen, welche in Zürcher Gemeinden durchgeführt werden, müssen der Fachstelle Lärmschutz gemeldet werden.

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