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Adress- und Personenauskunft

Um eine Adressauskunft bei der Gemeinde Urdorf einzuholen haben Sie folgende Optionen:

Telefonisch:

Adressauskünfte per Telefon werden lediglich an andere Amtsstellen erteilt. Diese Auskünfte sind kostenlos.

Schriftlich:

Privaten Personen/Firmen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin bekannt gegeben (§18 MERG und §16 lit.a Gesetz über die Information und den Datenschutz):

  • Name
  • Vorname
  • Adressse
  • Zu- und Wegzugsdatum

Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (§18 MERG und §16 lit. a + §17 Abs. 1 Gesetz über die Information und den Datenschutz):

  • Name
  • Vorname
  • Adressse
  • Geburstdatum
  • Geschlecht
  • Zivilstand
  • Heimatort
  • Zu- und Wegzugsdatum
  • Zuzugs- und Wegzugsort

Adressauskünfte sind schriftlich, per E-Mail oder Post, bei den Einwohnerdiensten zu verlangen. Es werden Gebühren gemäss Gebührentarif der Politischen Gemeinde Urdorf erhoben.

Zugehörige Objekte