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Adress- und Personenauskunft
Um eine Adressauskunft bei der Gemeinde Urdorf einzuholen haben Sie folgende Optionen:
Telefonisch:
Adressauskünfte per Telefon werden lediglich an andere Amtsstellen erteilt. Diese Auskünfte sind kostenlos.
Schriftlich:
Privaten Personen/Firmen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin bekannt gegeben (§18 MERG und §16 lit.a Gesetz über die Information und den Datenschutz):
- Name
- Vorname
- Adressse
- Zu- und Wegzugsdatum
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (§18 MERG und §16 lit. a + §17 Abs. 1 Gesetz über die Information und den Datenschutz):
- Name
- Vorname
- Adressse
- Geburstdatum
- Geschlecht
- Zivilstand
- Heimatort
- Zu- und Wegzugsdatum
- Zuzugs- und Wegzugsort
Adressauskünfte sind schriftlich, per E-Mail oder Post, bei den Einwohnerdiensten zu verlangen. Es werden Gebühren gemäss Gebührentarif der Politischen Gemeinde Urdorf erhoben.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 044 736 51 11 | einwohnerdienste@urdorf.ch |