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Parkieren auf öffentlichem Grund
Weisse Zone:
In der weissen Zone beträgt die maximale Parkdauer fünf Stunden. Diese gilt an 365 Tagen im Jahr während 24 Stunden. Für das Parkieren bis zu maximal fünf Stunden gilt die Parkscheibenpflicht (wo signalisiert). Die Parkscheibe ist gut sichtbar hinter die Frontscheibe anzubringen.
Das Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund finden Sie unter den Dokumenten.
Dauerparkkarten und besondere Parkkarten für Parkzone 1:
Die Dauerparkkarten werden ausschliesslich an angemeldete Anwohner/innen und ortsansässige Firmen für auf ihren Namen und ihre Adresse immatrikulierten leichten Motorwagen ausgestellt. Dauerparkkarten können Sie unter folgendem Link erwerben:
Hier gelangen Sie zum Webportal
Besucherparkkarten (Tagesbewilligung):
Für Besucher und auswärtige Firmen werden besondere Parkkarten zum Parkieren in der Parkzone 1 angeboten. Eine Besucher-Tagesbewilligung berechtigt zum Parkieren während 24 Stunden ab dem Ausstellungszeitpunkt. Danach ist das Fahrzeug wieder in den Verkehr einzuführen.
Besucherparkkarten können ausschliesslich von auswärtigen Personen und auswärtigen Firmen gelöst werden. Nicht als Besucher gelten Anwohner mit auswärtigem Firmenfahrzeug.
Besucherparkkarten können Sie unter folgendem Link erwerben:
Hier gelangen Sie zum Webportal
Eine physische Hinterlegung der digitalen Parkbewilligung im Fahrzeug ist nicht mehr nötig. Die digitale Parkkarte wird dem Kontrollschild online zugewiesen.
Am Schalter können keine physischen Parkkarten mehr bezogen werden. Bereits gelöste Papierparkkarten behalten ihre Gültigkeit. Bei Fragen oder wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Parkkarten online zu lösen, können Sie sich an die Gemeindepolizei Urdorf wenden.
Zahlungsmittel:
Es kann mit allen gängigen digitalen Zahlungsmitteln bezahlt werden.
Preise:
Parkkarten Einwohner/innen und ortsansässige Firmen, Fr. 30.— pro Monat
Besucherparkkarten, Fr. 2.— pro Besucherparkkarte
Die Dauerparkkarte kann wahlweise monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich bezogen werden.
Eine Rückerstattung der Gebühr kann nur für nicht angebrochene, volle Monate erfolgen.
Geltungsbereich der Dauerparkkarten und Besucherparkkarten:
Die Dauerparkkarten und die Besucherparkkarten können auf den entsprechend markierten öffentlichen Parkplätzen innerhalb der weissen Zone der Gemeinde Urdorf verwendet werden. Nicht gültig sind die Parkkarten insbesondere in den Industriezonen und auf gebührenpflichtigen Parkplätzen (Parkuhren, Ticketautomaten). Zudem sind temporäre Signalisationen zu beachten.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindepolizei | 044 736 51 40 | polizei@urdorf.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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503.1 | Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement und Parkkartenreglement) | 1. August 2006 |