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Fundbüro

Geben Sie gleich online eine Verlustmeldung auf und wir benachrichtigen Sie, sobald wir Ihren Gegenstand gefunden haben.

Für die schnelle Vermittlung ist es sehr wichtig, dass Sie Ihren Gegenstand in der richtigen Kategorie erfassen. 

Gegenstände müssen von Aussen nach Innen erfasst werden.

Beispiel:

Gegenstand: Eine Kreditkarte in einem Portemonnaie
Hauptkategorie: Portemonnaie/Brieftasche, Geld, Wertpapier
Unterkategorie: Portemonnaie/Brieftasche/Etui

Eine separate Verlustmeldung für die Kreditkarte ist nicht nötig, da diese Angaben unter "Beschreibung" eingetragen werden können.

Haben Sie etwas gefunden? Die verantwortliche Stelle für die Entgegennahme, Vermittlung und Aufbewahrung von Fungegenständen ist das Fundbüro. Es gehört in den Verantwortungsbereich der Gemeindepolizei. Der Schalter befindet sich im UG vom Haus A.

Werden registrierte Schlüssel der Marken Keso, KabaStar, Kaba20 und KabaNova abgegeben, wird der Besitzer/die Besitzerin ermittelt und sofort benachrichtigt.

Gesetzliche Vorschriften

  • Wenn der Wert der gefundenen Sache vermutlich zehn Franken übersteigt, ist man verpflichtet, den Fundgegenstand abzugeben. Findet man etwas in einem bewohnten Haus, muss es dem Hausherrn, Mieter oder den Aufsichtspersonen abgeliefert werden (Art. 720 ZGB).
  • Bei Deliktsgut hat der Finder keinen Anspruch auf Finderlohn.
  • Fundgegenstände, deren Eigentümer nicht ermittelt wurde, können vom Finder nach einem Jahr wieder abgeholt werden. Danach wird angenommen, dass der Finder darauf verzichtet. Die Fundgegenstände werden dann verwertet. Wer den gesetzlichen Pflichten als Finder nachgekommen ist, erwirbt die Sache zu Eigentum, wenn während 5 Jahren der Eigentümer nicht festgestellt werden kann (Art. 722 ZGB).

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Fundbüro der Schweizerischen Bundesbahnen SBB

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