Inhalt
Gemeinde muss weiteren Asyl- und Notwohnraum bereitstellen
Die Gemeinde Urdorf muss als Folge der Quotenerhöhung im Kanton Zürich per 1. Juni 2023 auf 1.3 % (bisher 0.9 %) ein Kontigent an Asylsuchenden, Flüchtlingen oder Schutzsuchenden aufnehmen. Konkret wären 134 Personen unterzubringen. Infolge Anrechnung der bestehenden bereits in Urdorf domizilierten Personen aus dem Asylwesen sowie des bestehenden kantonalen Rückführungszentrums, muss die Gemeinde Urdorf aktuell 33 zusätzliche Personen aus dem Asylwesen aufnehmen. Die bestehende, im Jahr 2009 erbaute Asylunterkunft im Tyslimatt, kann nur einem Teil der aufzunehmenden, nämlich 21 weiteren, Personen Raum bieten.
Somit besteht unmittelbarer Raumbedarf für 12 Personen. Gleichzeitig sind fünf Schutzsuchende bei Gastfamilien untergebracht, für welche, im Falle einer Umplatzierung, ebenfalls Raumbedarf bestehen würde. Zusätzlich wird der Druck bezüglich Verfügbarkeit und Finanzierung von Wohnraum grösser, Notunterkünfte in der Gemeinde und vor allem ausserhalb werden knapper und Notwohnraum in der Gemeinde wird dringend benötigt. Abschliessend ist eine erneute Erhöhung der Asylquote und damit weiterer Raumbedarf nicht auszuschliessen.
Turnhallen und Zivilschutzanlagen als Unterbringungsmöglichkeiten verworfen
Auf der Suche nach langfristig orientiertem Asyl- und Notwohnraum hat der Gemeinderat verschiedene Alternativen geprüft: So wurde beispielsweise die Schliessung von Turnhallen verworfen, da diese nicht mit dem Schul-, Vereins- und Sportbetrieb vereinbar ist. Die Zivilschutzanlagen wären, damit sie als Asyl- und Notwohnraum genutzt werden könnten, zu sanieren und den feuerpolizeilichen Vorgaben anzupassen und wären überdies vor allem für Familien mit Kindern kaum geeignet. Ebenso verworfen wurden beheizte Zelte oder die kostenintensive Umnutzung von Gewerbeliegenschaften, so denn überhaupt verfügbar. Weitere Wohnungen konnten nicht angemietet werden und auch ausserhalb der Gemeinde steht kein diesbezüglichen Asyl- und Notwohnraum zur Verfügung.
Bewährte Asylunterkunft wird erweitert
In der Folge hat der Gemeinderat beschlossen, dass auf dem Areal «Tyslimatt», nördlich angrenzend zur heutigen Asylunterkunft, eine baugleiche Asylunterkunft mit 9 Wohneinheiten für gesamthaft 36 Personen realisiert werden soll. Die heutige Asylunterkunft hat sich bewährt, unterscheidet sie sich von konventionellen Containerbauten auch dadurch, dass sie mit sanitären Anlagen und einem Küchenbereich in den Mehrbett-Zimmern ein Mindestmass an Privatsphäre gewährt und damit hilft, soziale und in der Betreuung kostenintensive Spannungen zu vermeiden. Mit den beiden Asylunterkünften an einem Standort bestehen auch Synergieeffekte in der Betreuung.
Inbetriebnahme im 4. Quartal 2024 vorgesehen
In der Folge hat der Gemeinderat einen Kredit in der Höhe von Fr. 2'505'000 mit einer Kostengenauigkeit von +- 25 % bewilligt. Der Kredit gilt als gebunden. Der Beschluss des Gemeinderates wird am Donnerstag, 14. Dezember 2023, amtlich publiziert.
Sofern kein Stimmrechtsrekurs resultiert, kann Anfang 2024 das Bauvorhaben ausgelöst werden. Aufgrund der Knappheit von Material und handwerklichen Ressourcen ist eine Inbetriebnahme auf das 4. Quartal 2024 vorgesehen.
Dieses Vorgehen ermöglicht es, dass die Gemeinde ihrer Pflicht bezüglich der Bereitstellung von Asyl- und Notwohnraum so schnell als möglich gerecht werden kann.
Zuständige Abteilung: Sozialabteilung