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Neues Altersleitbild «Gut altern in Urdorf»: Ihre Anliegen sind uns wichtig

1. Juli 2024
Das letzte Altersleitbild der Gemeinde Urdorf stammt aus dem Jahr 1998. Aufgrund der in der Zwischenzeit eingetretenen Veränderungen in der Gesellschaft allgemein und im Gesundheitswesen im Speziellen hat der Gemeinderat entschieden, ein neues Altersleitbild unter Einbezug der Bevölkerung zu erarbeiten. Es soll sich an den heutigen Bedürfnissen und Gegebenheiten ausrichten und in konkreten Massnahmen münden.

Die Bevölkerung wird immer älter. Auch in Urdorf steigt der Anteil älterer Menschen weiter an. Zurzeit leben rund 2’000 Personen im Alter von 60 und darüber in der Gemeinde. 1’300 Personen davon sind über 70 Jahre alt und rund 700 älter als 80 Jahre.

Ältere Menschen haben unterschiedliche Bedürfnisse. Umfragen bestätigen aber, dass die meisten den Wunsch haben, so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld zu leben. Mit den nötigen Unterstützungsangeboten und den richtigen Rahmenbedingungen kann dies gelingen. 

«Gut altern in Urdorf» heisst, dass die Altersarbeit auf verschiedenen Ebenen wie Information und Kommunikation, Pflege und Betreuung, Gesellschaftliches und soziales Leben usw. weiterentwickelt und wo nötig verbessert werden soll. Dabei wird es von wesentlicher Bedeutung sein, Urdorferinnen und Urdorfer in einem partizipativen Prozess des neuen Altersleitbildes miteinzubeziehen. Das heisst, die interessierte Bevölkerung hat die Möglichkeit, ihre Anliegen über verschiedene Kanäle (Befragung, Mitwirkungsanlass) einzubringen. Das Ziel ist, dass die Gemeinde diese Anliegen aufnehmen und daraus passende, konkrete Massnahmen entwickeln kann.

Der Gemeinderat Urdorf hat an seiner Sitzung vom 17. Juni 2024 den Kredit für die Erarbeitung eines neuen Altersleitbildes genehmigt und den Auftrag für die Begleitung des Prozesses an die Ostschweizer Fachhochschule vergeben.

Die Bevölkerung wird zum gegebenen Zeitpunkt über die Mitwirkungsmöglichkeiten informiert und eingeladen.

Gemeinderat Urdorf

Zuständige Abteilung: Gesundheitsabteilung