Inhalt
Jagdrevier Limmattal Süd: Verpachtung für die Zeit vom 1. April 2025 bis 31. März 2033
Mit Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich vom vergangenen August informierte das kantonale Amt für Landschaft und Natur (ALN) die Gemeinden des Kantons Zürich über die Vergaberichtlinien der Jagdpachtperiode 2025 bis 2033.
Gestützt auf § 5 des kantonalen Jagdgesetzes werden die Jagdreviere von den Gemeinden auf acht Jahre verpachtet. Die gegenwertige Jagdpachtperiode läuft im Jahr 2025 aus. Die Reviere sind deshalb für den Zeitraum vom 2025 bis 2033 neu zu verpachten.
Innert Frist hat sich die Jagdgesellschaft Limmattal Süd, bestehend aus den Reviergemeinden Dietikon, Schlieren und Urdorf, für das Revier Nr. 009, beworben. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 3. März 2025 hat die Gemeinde Urdorf, unter Zustimmung der Städte Dietikon und Schlieren, das genannte Revier Nr. 009 für die Zeit vom 1. April 2025 bis 31. März 2033 an die Jagdgesellschaft Limmattal Süd verpachtet.
Gemeinderat Urdorf
Zuständige Abteilung: Umweltabteilung