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Ausblick auf die Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2026, 19.00 Uhr

30. April 2026
Anlässlich der Gemeindeversammlung von Donnerstag, 25. Juni 2026 werden die Stimmberechtigten über vier Vorlagen beschliessen können. Zudem werden die ausscheidenden Behördenmitglieder verabschiedet. Der Gemeinderat informiert bereits frühzeitig über die Traktanden und deren wesentlichen Inhalte.

Nach der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2026, in der die revidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) zur Diskussion und Abstimmung kommen wird, ist für Donnerstag, 25. Juni 2026, 19.00 Uhr, eine weitere Gemeindeversammlung in der Mehrzweckhalle Zentrum vorgesehen. Es liegen gemäss definitiver Traktandenliste die Jahresrechnung 2025, das Ortsbus-Pilotprojekt, die Revision der Verordnung über Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter sowie die Wahl von 30 Wahlbüromitgliedern für die Amtsdauer 2026 bis 2030 zur Genehmigung vor.

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung werden die ausscheidenden Behördenmitglieder verabschiedet. Es wird ein kleiner Apéro offeriert.

Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird per 21. Mai 2026 auf www.urdorf.ch amtlich publiziert. Die detaillierte Weisung ist gleichentags verfügbar.

Jahresrechnung 2025:

Bei einem Aufwand von Fr. 88'260'194 und einem Ertrag von Fr. 90'306'182 weist die Jahresrechnung 2025 einen Ertragsüberschuss von Fr. 2'045'988 aus. Dieser wird dem Bilanzüberschuss gutgeschrieben. Im Budget 2025 wurde ein Aufwandüberschuss von Fr. 1'545'200 ausgewiesen. Das gegenüber dem Budget rund 3,6 Millionen Franken bessere Ergebnis ist im Wesentlichen auf Mehrerträge bei den Gemeindesteuern (Fr. + 8,9 Mio.) und Minderaufwendungen bei der Allgemeinen Verwaltung (Fr. - 0,7 Mio.), bei der Bildung (Fr. - 0,7 Mio.) sowie der Sozialen Sicherheit (Fr. - 0,7 Mio.) zurückzuführen. Belastet wird das Ergebnis durch tiefere Grundstückgewinnsteuern (Fr. - 1,7 Mio.) und weniger Finanzausgleich aufgrund der höheren Steuererträge (Fr. - 6,3 Mio.). Ausserdem hat die effektive Kostenkontrolle bei sämtlichen Funktionen zur Einhaltung der budgetierten Aufwendungen geführt.

Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von Fr. 4'678'332 liegen unter den veranschlagten Nettoausgaben von Fr. 10'845'000. Innerhalb der Projekte gab es einige Verschiebungen, welche aber, wo bereits bekannt, bei der Budgetierung 2026 eingeflossen sind. Das Verwaltungsvermögen stieg aufgrund der Investitionen abzüglich Abschreibungen von Fr. 65'439'600 auf Fr. 66'588'192.

Das Finanzvermögen blieb fast unverändert und stieg leicht von Fr. 52'688'810 auf Fr. 53'472'836. Dabei erhöhten sich die flüssigen Mittel von Fr. 13'963'524 auf Fr. 20'737'182. Im Gegenzug sanken die Forderungen von Fr. 17'083'013 auf Fr. 14'843'026 sowie die Aktiven Rechnungsabgrenzungen von Fr. 15'624'516 auf Fr. 11'878'199. Die Laufenden Verbindlichkeiten stiegen von Fr. 16'865'764 auf Fr. 17'115'043. Die kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Geldinstituten blieben unverändert bei Fr. 15 Mio. Die kurz- und langfristigen Rückstellungen sanken um Fr. 124'885 auf Fr. 487'575. Der Bestand der noch nicht abgerechneten Baudepositen hat um Fr. 32'803 abgenommen und beläuft sich per Bilanzstichtag auf Fr. 2'207'148. Das Nettovermögen von Fr. 15.7 Mio. per Ende 2024 hat auf Fr. 16 Mio. per Ende 2025 zugenommen.

Die Verpflichtungen gegenüber den gebührenfinanzierten Eigenwirtschaftsbetrieben (Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung) reduzierten sich auf insgesamt Fr. 5'500'926.

Der Bilanzüberschuss stieg per Bilanzstichtag um den Ertragsüberschuss von Fr. 2'045'988 von Fr. 75'015'753 auf Fr. 77'061'741.

Ortsbus, Pilotprojekt:

Das Bedürfnis nach einer ergänzenden, feinmaschigen ÖV-Erschliessung des Dorfes hat sich in den letzten Jahren vermehrt manifestiert. Aufgrund der bekannten unterschiedlichen Problem-Aspekte (Hanglage der Gemeinde, dezentrale öffentliche Infrastruktur, teilweise suboptimale Anbindung an den öffentlichen Verkehr, angestrebte Reduktion des motorisierten Binnenverkehrs, Mobilität im Alter resp. Bedarf am Wohnen zu Hause usw.) wurde, gestützt auf eine gemeinderätliche Leitbildmassnahme, die Machbarkeit eines lokalen Ortsbusses geprüft.

Der Ortsbus soll während maximal drei Jahren im Pilotbetrieb mit einem Kleinbus (17 Plätze) innerhalb des Dorfes als Rundkurs verkehren und wichtige Einrichtungen (Sportanlagen, öffentliche Einrichtungen wie Gemeindehaus, Alterszentrum oder den Bahnhof Urdorf) feinerschliessen. Dies als Ergänzung zum vorhandenen, jedoch system-unabhängigen Netz des öffentlichen Verkehrs (ÖV), welcher Teil des regulären ZVV-Angebots ist. Der Betrieb wird von der Gemeinde finanziert und der Ortsbus von einem Taxi-/ Busunternehmen aus Wohlen im Vertragsverhältnis betrieben. Die Kosten für das Pilotprojekt belaufen sich auf Fr. 820'000.00.

Der Ortsbus soll per 1. Dezember 2026 den Betrieb aufnehmen und während maximal drei Jahren als Pilot geführt und laufend evaluiert werden. Eine Überführung in den Regelbetrieb bleibt dem Gemeinderat bzw. der Genehmigung durch die Stimmberechtigten vorbehalten.

Revision der Verordnung über Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter:

Die notwendigen rechtlichen Grundlagen zur familienergänzenden Kinderbetreuung der Gemeinde Urdorf und damit einhergehend das Subventionierungsmodell bestehen seit 14 Jahren. Aktuell wird die familienergänzende Kinderbetreuung mittels Mischform von Objekt- und Subjektfinanzierung unterstützt. Die Gemeinde hat dafür Leistungsvereinbarungen mit allen Kindertagesstätten (Kitas) und einer Tagesfamilienvermittlungsorganisation (TVO) abgeschlossen. Eltern, die ihre Kinder ausserhalb der Gemeinde Urdorf institutionell betreuen lassen, erhalten keine Subventionen. Um das Subventionierungsmodell zu vereinfachen und nachvollziehbarer auszugestalten sowie die Parameter des Modells an heutige Gegebenheiten anzugleichen, bedarf es einer Anpassung der rechtlichen Grundlagen.

Mit der neuen Verordnung werden folgende Ziele verfolgt:

Die familienergänzende Betreuung soll

  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken;
  • die Eltern gezielt aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse unterstützen;
  • die Abhängigkeit von der Sozialhilfe verhindern;
  • die Integration fördern;
  • dem Schutz und Wohl des Kindes gerecht werden und
  • ein attraktives Wohn- und Arbeitsumfeld fördern.

Im heutigen System zeigen sich, nebst der heute fehlenden Wahlfreiheit, einige Probleme. Das Berechnungsmodell ist zu komplex und erschwert die Nachvollziehbarkeit. Der Selbstbehalt für die Eltern ist mit Fr. 25.00 pro Tag und Kind eher hoch angesetzt. Die aktuellen festgesetzten Normtarife entsprechen nicht mehr den Vollkosten für einen Betreuungsplatz und schränken damit die Wirtschaftsfreiheit der Urdorfer Betreuungsinstitutionen ein.

Diesen Problemen soll mit der neuen Verordnung aus Sicht des Gemeinderates wie folgt begegnet werden:

  • Die gesamte Abwicklung würde nur noch über die Gemeinde laufen und die Betreuungsinstitutionen hätten keine Einsicht mehr in Einkommens- und Vermögensdaten der Eltern. Die Leistungsvereinbarungen mit den Betreuungsinstitutionen und die damit einhergehenden Zahlungen für Kontingentsplätze an die Betreuungsinstitutionen entfallen. Im Weiteren würde die Grundlage dafür geschaffen, dass Eltern aus Urdorf, die ihre Kinder auch in anderen Gemeinden oder ausserhalb des Kantons Zürich in anerkannten Betreuungsinstitutionen betreuen lassen, dafür Subventionen beantragen können.
  • Unter anderem wird die Berechnungsgrundlage für das massgebende Einkommen vereinfacht. Dazu werden dem steuerbaren Einkommen 10 % des Vermögens ab Fr. 100'000.00 und allfällig freiwillige Beiträge in die 2. sowie 3. Säule sowie der Liegenschaften-Abzug hinzugerechnet. Im Weiteren verbleibt das System subsidiär, d.h. Leistungen Dritter an die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung wird vom berechneten Anspruch in Abzug gebracht. 
     
  • Die Gemeinde legt einen sogenannten Normtarif fest. Dieser wird als Grundlage für die Berechnung der Subvention herangezogen. Der Normtarif kann sich von den Tarifen der Betreuungsinstitution unterscheiden. Im neuen System ist der Normtarif für Kleinkinder (ab 18 Monate) bei Fr. 140.00 pro Kind/Betreuungstag und bei Säuglingen (bis 18 Monate) bei Fr. 160.00 pro Kind/Betreuungstag vorgesehen.
     
  • Werden mehrere Kinder im Vorschulalter einer Familie familienergänzend betreut, steigt die Subventionshöhe prozentual um 30 % für jedes weitere Kind an (sogenannter Geschwisterermässigung).
     
  • Unabhängig vom massgebenden Einkommen bezahlen alle Familien einen sogenannten Selbstbehalt pro Betreuungstag und Kind von Fr. 15.00.

Im heutigen System zeigte sich bisher eine Anmeldequote von maximal 40 % der anspruchsberechtigten Familien mit Kindern. Umgerechnet auf die Parameter im neuen System würde dies geschätzte Kosten von Fr. 520'000.00 pro Jahr für die Gemeinde Urdorf bedeuten. Zum Vergleich: Mit dem heutigen System hatte die Gemeinde Urdorf in den vergangenen Jahren durchschnittliche Kosten von Fr. 400’000 pro Jahr zu tragen. Wenn im heutigen System die Normtarife ebenfalls auf die heutigen Kosten für einen Betreuungsplatz pro Tag angepasst werden würden, dann würden sich die Kosten auf rund Fr. 468'000.00 pro Jahr belaufen. Die finanzielle Belastung der Gemeinde wird, mit dem Ziel einer unveränderten Kostenteilung von 50:50 zwischen Eltern und Gemeinde, jährlich überprüft.

Die notwendige Verordnung über Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter soll, nach Genehmigung durch die Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2026, zusammen mit den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen in Kraft gesetzt werden.

Wahl von 30 Wahlbüromitgliedern für die Amtsdauer 2026 bis 2030:

Die Gemeindeversammlung wählt gemäss Art. 17 der Gemeindeordnung der Gemeinde Urdorf vom 31. Januar 2021 die Mitglieder des Wahlbüros. Es liegt eine Liste der 30 Kandidaten vor, die der Gemeinderat zur Wahl beantragt.

Gemeinderat Urdorf

Zuständige Abteilung: Präsidialabteilung

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