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Birmensdorferstrasse: Massnahmen gegen Ausweichverkehr und für Fussgängersicherheit werden umgesetzt

20. Oktober 2026
Ab ca. Ende November 2026 gilt auf einem Teilabschnitt der Birmensdorferstrasse (Mühlegasse bis Feldstrasse) eine temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Die Massnahme ist Teil eines Gesamtpakets zur Reduktion des Ausweichverkehrs in Urdorf. Parallel dazu wurden auf der Autobahn bereits neue Verkehrsmanagement-Anlagen in Betrieb genommen und eine Querungshilfe bei der Haltestelle Oberurdorf realisiert.

Der Gemeinderat beantragte, wie am 24. Juni 2025 veröffentlicht, eine vorübergehende Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf der Birmensdorferstrasse, in einem Teilabschnitt zwischen Mühlegasse und Feldstrasse. Das Rechtsmittelverfahren ist mittlerweile abgeschlossen und die Verkehrsanordnung rechtskräftig. Somit wird zwischen Ende November und Anfang Dezember 2026 die Signalisation durch das kantonale Tiefbauamt angebracht. Die Dauer der vorübergehenden Verkehrsanordnung ist befristet bis zum 31. Dezember 2027. Hintergrund der Massnahme: Die Gemeinde Urdorf ist durch den Ausweich- und Durchgangsverkehr auf der Birmensdorferstrasse stark belastet. Der Gemeinderat beantragte beim Kanton zehn Massnahmen zur Reduktion der verkehrlichen Belastungen. Seitens Kanton wurde ausschliesslich eine Massnahme – eine zeitlich beschränkte Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf einem Teilabschnitt der Birmensdorferstrasse – als bewilligungsfähig beurteilt und anschliessend durch die Kantonspolizei Zürich verfügt. Diese Massnahme korrespondiert mit dem durch die Stimmberechtigten genehmigten kommunalen Richtplan.

Als weitere Massnahme zur Reduktion des Ausweichverkehrs hat das ASTRA – in Koordination mit dem Gemeinderat Urdorf – bereits Anfang Oktober neue Verkehrsmanagement-Anlagen in Betrieb genommen.

Aktuell und bis Ende Oktober 2026 wird durch den Kanton als Strasseneigentümerin bei der Bushaltestelle Oberurdorf eine Querungshilfe mit Fussgängerschutzinsel gebaut. Die Markierung eines Zebrastreifens wird gemäss Information des Kantons nicht ab Inbetriebnahme der Querungshilfe angebracht. Der Kanton wird die Verkehrsströme und die Nutzungsintensität ab Beginn während ein paar Wochen durch ein digitales Monitoring (Kameras) erfassen. Je nach Auswertung wird durch den Kanton und die Kantonspolizei festgelegt, ob eine Markierung vorgenommen wird oder nicht. Der Gemeinderat hat sich klar für eine Markierung ausgesprochen, muss jedoch die Auswertung abwarten.

Gemeinderat Urdorf

Zuständige Abteilungen: Sicherheitsabteilung, Planungsabteilung