Inhalt
Todesfall
Wenn ein Todesfall eintritt, sind folgende Vorkehrungen zu treffen:
- Ein Arzt/eine Ärztin informieren, sofern zu Hause verstorben. Wenn der Tod in einem Spital, Pflege- oder Altersheim eingetreten ist, Kontakt mit der Gemeindeverwaltung aufnehmen.
- Bei einem aussergewöhnlichen bzw. nicht natürlichen Todesfall sofort mit der Polizei Kontakt aufnehmen.
- Der Arzt/die Ärztin oder die Polizei hat die Möglichkeit, die/den Verstorbene/n ins Friedhofsgebäude Urdorf, ins Krematorium Nordheim Zürich oder ins Institut für Rechtsmedizin Zürich überführen zu lassen.
Zuständig für das Einsargen und die Überführung ist das Bestattungsunternehmen Gerber AG in Lindau, Telefon 052 355 00 11 - So schnell als möglich die Abteilung Bestattungen der Gemeindeverwaltung benachrichtigen.
Der Abteilung Bestattungen sind folgende Unterlagen der verstorbenen Person mitzubringen:
- Vom Arzt/von der Ärztin ausgestellte ärztliche Todesbescheinigung oder Polizeirapport (bei Tod zu Hause) im Original.
- Falls vorhanden: Familienbüchlein, Identitätskarte / Pass und Schriftenempfangsschein.
- Von ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich den Reisepass und den Ausländerausweis.
Die Abteilung Bestattungen regelt in Absprache mit den Angehörigen:
- Ort, Termin und Form der Bestattung (Erdbestattung, Urnengrab, Urnennischenwand, Gemeinschaftsgrab mit oder ohne Namensnennung oder Privat-/Familiengrab).
- Mitteilungen an Pfarramt, Organist, Sigrist, Friedhofsgärtner, etc.
- Überführungen.
- Amtliche Publikation auf der Webseite (sofern gewünscht).
- Spezielle Wünsche (sofern möglich)
Müsste von den Angehörigen organisiert werden (sofern gewünscht):
Vor der Bestattung:
- Todesanzeigen in den Zeitungen aufgeben.
- Leidzirkulare drucken und zum Versand bringen, evtl. Einladungskarten beilegen für das Leidmahl.
- Leidmahl arrangieren.
- Blumenschmuck bestellen.
- Mit dem Pfarrer die Gestaltung der Abdankungsfeier besprechen (Lebenslauf, evtl. Wünsche für das Orgelspiel etc.).
Nach der Bestattung:
- Schriftliche Mitteilung, immer unter Beilage einer Kopie der Todesurkunde, an: Versicherungen, Pensions- und Krankenkasse, Banken, Wohnungsvermieter, Post, militärische Vorgesetzte, evtl. Vereine etc.
- Danksagung in den Zeitungen publizieren.
- Danksagungskarten versenden.
- Zu Hause deponiertes Testament beim Bezirksgericht Dietikon einreichen.
- Grabunterhalt regeln (z.B. Vertrag mit Friedhofsgärtner/Bank oder selbst dafür sorgen).
- Grabstein in Auftrag geben (bei einem Bildhauer).
- Steuerinventar; erfolgt aufgrund des kantonalen Steuergesetzes automatisch durch das Gemeindesteueramt.
Die Checkliste gibt Ihnen einige Anhaltspunkte für die weiteren Schritte.
Friedhof
Der Friedhof Urdorf ist die letzte Ruhestätte der verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohner. Der Friedhof und die dazugehörige Abdankungshalle befinden sich an der Friedhofstrasse 6 in Urdorf.
Friedhofvorsteherin: Alexandra Keller
Kontakt
Zugehörige Objekte
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Bestattungen | 044 736 51 13 | bestattungen@urdorf.ch |