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Wasser- und Sanitäranschluss

Wasseranschluss
 
Grundsätzlich sind alle Grundstücke mit Wasser zu versorgen. Der Hausanschluss an das kommunale Leitungsnetz der Wasserversorgung ist dabei zwingend. Die Leitungsführung und die Art der Hausanschlussleitung werden durch die Wasserversorgung bestimmt. Grundeigentümer haben die Hausanschlussleitung auf eigene Kosten durch die Organe der Wasserversorgung oder deren Beauftragte ausführen zu lassen.
 
Sanitärinstallation
 
Die Erstellung, Erweiterung und Abänderung von Hausinstallationen sind durch die Bauabteilung vorgängig zur Ausführung zu bewilligen. Hausinstallationen dürfen nur durch einen konzessionierten Installateur erstellt, erweitert oder verändert werden. Konzessionen werden von der Bauabteilung mit der Bewilligung an Personen mit der höheren Fachprüfung im Sanitärfach oder vergleichbarer Ausbildung erteilt.
 
Für die Hausanschlussleitungen und die Hausinstallation gelten die Vorschriften der Verordnung über die Wasserversorgung der Gemeinde Urdorf (Wasserreglement) vom 6. Juni 1990. Die Anlagen sind nach den technischen Richtlinien des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) auszuführen.
 
Der Bauabteilung sind im Rahmen des Bewilligungsverfahrens das Wasseranschlussgesuch und das Gesuch für die Sanitärinstallation mit den erforderlichen Beilagen zur Prüfung und Genehmigung einzureichen.

Zugehörige Objekte

Name
Eingang Wasseranschlussgesuch (PDF, 147.94 kB) Download 0 Eingang Wasseranschlussgesuch
Eingang Sanitärschema (PDF, 157.05 kB) Download 1 Eingang Sanitärschema
2025_Druckdispositiv (XLSX, 29.58 kB) Download 2 2025_Druckdispositiv
URD_Druckzonen (PDF, 23.43 MB) Download 3 URD_Druckzonen